Ergänzende Geschäftsbedingungen für Unternehmer (B2C)

ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMER (B2B)

der

ISOCO Plastics Technology GmbH
Eisenwerkstraße 7
07318 Saalfeld/Saale

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISOCO Plastics Technology GmbH. Soweit diese Unternehmerbedingungen von den allgemeinen Bedingungen abweichen, gehen die nachfolgenden Regelungen vor.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Preise, Umsatzsteuer und Währungen

(1) Maßgeblich für Unternehmer sind die ausgewiesenen Nettopreise.

(2) Sofern keine gesetzliche Steuerbefreiung vorliegt, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Unternehmer innerhalb der Europäischen Union können bei Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei beliefert werden.

(4) Die ISOCO Plastics Technology GmbH ist berechtigt, die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu prüfen und die Steuerbefreiung abzulehnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

(5) Für internationale Kunden können Preise durch die technische Infrastruktur des Online-Shops automatisch in die jeweilige Landeswährung umgerechnet und angezeigt werden.

(6) Maßgeblich für den Vertrag ist ausschließlich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Bestellvorgang ausgewiesene Preis.

(7) Wechselkursbedingte Änderungen oder Rundungsdifferenzen begründen keine Ansprüche gegen den Verkäufer.

(8) Bei Sonderangeboten und Rabattaktionen können Vergleichs- oder Streichpreise aus technischen Gründen netto dargestellt werden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation von Produkten im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Unternehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Versand der Ware zustande.

(4) Für Lieferländer, für die keine Versandkosten hinterlegt sind, sowie für Bestellungen außerhalb der kalkulierbaren Versandgrenzen, kommt ein Vertrag erst nach individueller Prüfung der Versandmöglichkeiten und ausdrücklicher Auftragsbestätigung zustande.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.

(2) Rechnungskauf kann Unternehmern nach erfolgreicher Bonitätsprüfung angeboten werden.

(3) Ein Anspruch auf Rechnungskauf besteht nicht.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Der Verkäufer ist berechtigt, für einzelne Aufträge Vorkasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.

§ 5 Lieferungen und Lieferfristen

(1) Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Angegebene Lieferzeiten sind ansonsten unverbindliche Richtwerte.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(4) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Streik,
  • Aussperrung,
  • Rohstoffmangel,
  • Energieengpässe,
  • Transportstörungen,
  • Pandemien,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Krieg,
  • Sanktionen,
  • Betriebsstörungen,
  • Lieferausfälle von Vorlieferanten,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Unternehmer über.

(2) Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

(3) Verzögert sich die Versendung auf Wunsch oder aus Gründen des Unternehmers, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.

§ 7 Produktbeschaffenheit

(1) Die angebotenen Behälter-, Lager-, Transport- und Logistikprodukte sind überwiegend für industrielle und gewerbliche Anwendungen bestimmt.

(2) Eine bestimmte Verwendungseignung wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3) Produktabbildungen, technische Zeichnungen, Farbmuster und Darstellungen im Online-Shop dienen der Veranschaulichung.

(4) Geringfügige technische Änderungen, Maßabweichungen innerhalb üblicher Fertigungstoleranzen, Farbabweichungen, Unterschiede im Glanzgrad, chargenbedingte Unterschiede sowie materialtypische Eigenschaften von Kunststoffprodukten stellen keinen Mangel dar, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.

(5) Rezyklatanteile, materialbedingte Oberflächenunterschiede sowie produktionstechnisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion erfüllt wird.

(6) Belastungs- und Tragfähigkeitsangaben gelten ausschließlich unter den jeweils angegebenen Einsatzbedingungen.

(7) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind die Produkte nicht für sicherheitskritische Anwendungen bestimmt. Der Kunde hat die Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(2) Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

(3) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.

(4) Verdeckte Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(5) Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Gefahrübergang.

(2) Dies gilt nicht für Ansprüche:

  • wegen Vorsatz,
  • wegen Arglist,
  • wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften.

(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 10 B-Ware

(1) Als B-Ware gekennzeichnete Produkte können optische oder technische Abweichungen vom regulären Serienstandard aufweisen.

(2) Die in der Produktbeschreibung angegebenen Eigenschaften gelten als vereinbarte Beschaffenheit.

(3) Ansprüche wegen ausdrücklich beschriebener Abweichungen sind ausgeschlossen.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis gestützt werden.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

(3) Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer abgetreten.

(4) Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

(5) Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

(6) Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Unternehmers kann die Einziehungsermächtigung widerrufen werden.

§ 13 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist Saalfeld/Saale.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Saalfeld/Saale.

§ 15 Sprachfassungen

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Diese Geschäftsbedingungen sowie weitere Vertragsunterlagen können zu Informationszwecken in weiteren Sprachen bereitgestellt werden.

(3) Maßgeblich für sämtliche Vertragsbeziehungen, Vertragsauslegungen und Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich die deutsche Fassung.

(4) Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen oder Auslegungsunterschieden zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


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